Drum Rum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anerkennung der Leistungs- und Zahlungsbedingungen

Für alle Leistungen und Lieferungen (Werkvertrag) gelten die nachstehenden Bedingungen.Andere Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Darüber hinausgehend gilt die VOB.

§ 2 Angebot

Die Preise in den Angeboten gelten für die Dauer von 4 Wochen falls nichts anderes angegeben. Massenangaben in den Angeboten sind überschlägig ( Pläne,Zeichnungen,Foto´s etc.) ermittelt und stellen Näherungswerte dar. Das genaue Aufmaß erfolgt nach Beendigung der Arbeiten.

§ 3 Auftrag

Aufträge gelten erst als angenommen,wenn sie schriftlich bestätigt sind.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler,die sich aus den vom Besteller bereitgestellten Unterlagen und Aufgaben ergeben.

§ 4 Termine und Fristen

Ausführungstermine werden bei Auftragserteilung vereinbart. Werden die vereinbarten Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, so weit sich das aus den im Auftrag geregelten Pflichten ergibt, vor allem durch Einholung notwendiger Genehmigungen z.B. Gehwegnutzung für Gerüststellung, Baugenehmigung, Benachrichtigung Energieversorger (Dachstromständer isolieren) und Absprachen mit Nachbarn

§ 6 Leistungsänderungen

(1) Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistung verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.

(2) Die Auftragnehmerin wird ,wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind,die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen.Finden die Parteien keine Einigung,so ist die Auftragnehmerin berechtigt,das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

(3) Mehrvergütungen die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat,kann die Auftragnehmerin nicht geltend machen.

(4) Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln,in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufes festzuhalten sind.

§7 Abnahme

(1) Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Fertigstellung.Teilabnahmen erfolgen nach Fertigstellung einzelner Teilleistungen die später nicht mehr einsehbar oder kontrollierbar sind.

(2) Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt,das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.

(3) Wird die Abnahme nicht protokolliert,so gilt die Leistung spätestens 14 Tage nach Fertigstellung als abgenommen.

(4) Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.

§8 Vergütung

(1) Schlussrechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.

(2) Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 20% der Auftragssumme fällig.

(3) Abschlagszahlungen werden nach Bauvortschritt fällig und sind bei Auftragserteilung zu vereinbaren.

(4) Die Auftragnehmerin kann den Beginn bzw. die Fortführung der Arbeiten vom Eingang der Zahlungen abhängig machen.

(5) Gewährte Preisnachlässe gelten nur bei pünktlichem Zahlungseingang,auch der Teilzahlungen.Erfolgt auch nur eine Teilzahlung verspätet so entfällt der Preisnachlass auf die komplette Auftragssumme.

(6) Energie und Transportkostenzuschläge unserer Lieferanten werden nach Umfang und Höhe (auf Nachweis) jedem Auftrag in der Schlussrechnung zugeschlagen,auch wenn diese im Auftrag nicht gesondert ausgewiesen sind.Dies gilt auch für Material-Preiserhöhungen

(7) Zusätzliche Anfahrten,die sich aus Änderungen, Behinderungen oder etwaiger Verzögerungen , die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, nachträglich ergeben,werden in der Schlussrechnung nach Aufwand abgerechnet (Km+Zeit).

(8) Vorbehalt der Material-Preiserhöhungen unserer Lieferanten nach unserer Auftragsbestätigung.Abrechnung auf Nachweis.

§9 Eigentumsvorbehalt,Aufrechnung,Zurückbehaltungsrecht

(1)Gelieferte Gegenstände (Vorbehaltsgegenstände) bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche Eigentum des Auftragnehmers. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht oder nicht pünktlich oder in unzulässiger Weise,so kann der Auftragnehmer unbeschadet des ihm zustehenden Anspruches auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände herausverlangen sofern eine dem Auftraggeber zur Erfüllung gesetzte Frist erfolglos verstrichen ist.Hat der Auftraggeber den Vertrag erfüllt,so hat der Auftragnehmer die Gegenstände zurückzugeben.

(2) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(3) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben,wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

§10 Gewährleistung

Die Auftragnehmerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag,der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte

(Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz)zu.

§11 Haftung

Die Auftragnehmerin haftet - außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,bei der Verletzung von Leben,Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.Wesentliche Vertragspflichten sind solche deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

§12 Kündigung

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach §649 S.1 BGB Gebrauch,kann die Auftragnehmerin als pauschale Vergütung 15% der Auftragssumme verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

§13 Erfüllungsort,Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz der Auftragnehmerin

(2)Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird dem Sitz der Auftragnehmerin entsprechendes Gericht vereinbart.

§14 Schlussvereinbarungen

(1) Für die Durchführung dieses Vertrages gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Die Zimmerei Loho GmbH, Wusseldornstr.4,74918 Angelbachtal,Geschäftsführer Bernd Loho,erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.(z. B. Übersendung eines Kostenvoranschlags)

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Geschäftsablaufs erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1b DSGVO.

Soweit dies für die Abwicklung des Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an mit der

Vertragserfüllung beteiligte Dritte weitergegeben.

Hierzu gehören z. B. Nachunternehmer, Statiker, Baustofflieferanten,Steuerberater, etc. .

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Mindestens setzt dies den Ablauf gesetzlicher und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflicht voraus.

Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Datenverarbeitung zu widerrufen sowie der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Zusätzlich steht Ihnen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.